AGB´S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach
Vertragsabschluß widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend . Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung anhand unseres Auftragbestätigungsformulars für uns verbindlich.
Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen
unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden; wir behalten uns auch ohne ausdrücklichen Hinweis das Urheberrecht
und sonstige Schutzrechte vor.
Die Angaben über Maße, Gewichte, Qualität, Farben enthalten ebenso wie Zeichnungen und Montageskizzen nur
Annäherungswerte. Geringfügige Abweichungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsinhalt, Zeichnungen, Warenmustern
o.ä. sind gelegentlich nicht vermeidbar und begründen keine Gewährleistungsrechte oder sonstige Einwendungen des Kunden.
Wesentliche Abweichungen vom Vertragsinhalt werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden besprochen und abgestimmt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager/Produktionsstätte ausschließlich Verpackungskosten und zzgl. der am Liefertag geltenden
Mehrwertsteuer, soweit diese nicht bereits im Angebot ausgewiesen ist.
Sofern die Lieferung nicht durch uns erfolgt geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder den Kunden auf diesen
über. Versicherungen gegen Transportschäden und Transportverluste werden von uns nur auf seinen eigenen ausdrücklichen
Wunsch und Namen abgeschlossen; etwaige Transportschäden sind unmittelbar zwischen dem Kunden und der Versicherung
zu regulieren.
4. Lieferung/Ausführung
Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von
Lieferfristen werden ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
Wird ein von uns verbindlich bestätigter Liefertermin um mehr als drei Monate überschritten, sind beide Vertragspartner
berechtigt, den Rücktritt zu erklären. Auch in diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Sollten vor oder während der Ausführung eines Auftrages unserer Kunden Umstände eintreten, die es uns unmöglich machen,
einen Auftrag zu Ende durchzuführen, haben wir das Recht, eine andere Firma mit der weiteren Durchführung zu beauftragen.
Hat der Auftraggeber/Kunde diese Umstände zu verantworten, trägt er die dafür entstehenden Mehrkosten.
Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Wareneingang in bar zu begleichen, falls keine schriftlichen Sondervereinbarungen
getroffen wurden.
Wir sind berechtigt, min. 50% des vereinbarten Kaufpreises nach Auftragsbestätigung
von Neukunden durch schriftliche Anforderung beim Kunden fällig zu stellen.
Gerät der Kunde in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
deutschen Sparkassen; im Falle des Verzuges des Kunden werden überdies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort
fällig.
Forderungen des Kunden gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen,
sofern diese Gegenforderung nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm übersandte Unterlagen, Angebote, Skizzen, Zeichnungen wie sonstiges unverzüglich
auf Vollständigkeit wie Fehler zu überprüfen. Der Kunde hat Veränderungen der örtlichen Situation gegenüber dem Zeitpunkt
bei Vertragsabschluß/Aufmass durch uns unaufgefordert schriftlich mitzuteilen; zusätzliche Arbeiten unsererseits , die auf einer
Veränderung der örtlichen Gegebenheiten nach Vertragsabschluß beruhen, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten, und zwar
wahlweise nach Aufmass bzw. Stückpreis und auf Stundenlohnbasis. Der Kunde ist verpflichtet, während der Installationszeit
durch uns für eine ordnungsgemäße Abdeckung der Einrichtung zu sorgen, und zwar auf seine Kosten. Dem Kunden ist
bekannt, dass bei der Montage Schäden entstehen können. Der Kunde ist verpflichtet, diese sofort und auf schriftlichem Wege
bei uns zu melden, andernfalls sind wir von jedweder Haftung frei.
Der Kunde hat unsere Arbeiten nach Fertigstellung abzunehmen und hierbei zu untersuchen. Mängel/unfertige Arbeiten, die bei
sorgfältiger Kontrolle erkennbar sind, müssen bei der Abnahme oder spätestens binnen einer Woche danach schriftlich gerügt
werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängel, die wir einzustehen haben, werden durch
uns oder durch eine von uns bestimmte Firma behoben. Mangelhafte Teile werden nachgebessert oder nach unserer Wahl neu
geliefert. Die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
einer zugesagten Ersatzlieferung binnen einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, kann Herabsetzung der
Vergütung oder RückgaÅNngigmachung des Vertrages verlangt werden.
Generell werden von uns bestimmte Eigenschaften des Gewerkes oder des Materials nicht im Rechtssinne zugesichert.
Eigenmächtige Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden führen zum Ausschluss sämtlicher
Gewährleistungsansprüche. In jedem Falle der Gewährleistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern uns
kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln angelastet werden kann. Die Geltendmachung mittelbarer Schäden oder
etwaige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen; die Verjährungsfristen für sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche auch
in positiver Vertragsverletzung richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Teile werden von uns unter Eigentumsvorbehalt der Fa. DAG-Techniks geliefert. Unser Eigentum bleibt bestehen, bis die
betreffende Lieferung und alle Forderungen aus anderen Lieferungen oder sonstigen Verträgen restlos von dem Kunden
bezahlt sind, ebenso dürfen diese weder installiert noch weiter verkauft werden.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte
eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berücksichtigt.